Versicherbar bei der Reparaturkostenversicherung der GAV sind diese Autos:
- 2-6 Zylinder
- jünger als 10 Jahre
- Laufleistung unter 200.000 km
- Leistung max. 225 kW
Leistungsbegrenzungen:
- Selbstbehalt: Bis zu einer Laufleistung von 50.000 km werden 100% der Materialkosten ersetzt. Danach fallen pro angefangenden 10.000 km ein Selbstbehalt von je 10% an, maximal jedoch 60%.
(bis 50.000 km 0% Selbstbehalt, über 100.000 km 60% Selbstbehalt). - Wartezeit: Versicherungsschutz beginnt 1 Monat (30 Tage) nach Vertragsbeginn. In dieser Zeit sind Schäden noch nicht versichert.

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